
Die CDU/FDP Regierung in Hessen will das zum Jahresende auslaufende Mittelstandsgesetz von 1974 nicht den neuen europäischen Arbeitsmarktbedingungen anpassen, sondern lediglich verlängern. Das hat fatale Folgen für den deutschen mittelständischen Arbeitsmarkt.
Ab Mai kommenden Jahres können Arbeitnehmer aus dem osteuropäischen Raum mit geringerem Lohnniveau auf dem deutschen Markt ohne Einschränkungen arbeiten. Die Folge: Die Löhne werden sinken! Die Deutschen Betriebe stehen zukünftig im Kampf um Aufträge in Konkurrenz zu den Angeboten osteuropäischer Betriebe, die ein ganz anderes Lohnniveau und andere Sozialstandards haben. Das gefährdet viele Arbeitsplätze in Deutschland und führt zu einem Wettbewerb der Dumpinglöhne.
In Deutschland verschieben sich durch die Weigerung der CDU/FDP, flächendeckende Mindestlöhne von 8,50 Euro zu beschließen, zusehends die sozialen Verhältnisse. Die Folgen sind noch gar nicht absehbar. Wer wenig verdient, zahlt weniger Sozialbeiträge und kann schlechter für das Alter vorsorgen. Das ist umso mehr ein Problem, als in den vergangenen Jahren nicht nur die Löhne gesenkt wurden, sondern auch die Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme vorangetrieben wurde. Mindestlohn betrifft keine Randgruppe, es geht um Schadensbegrenzung für Millionen Menschen.
Würde von heute an in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, dann könnten 5,5 Millionen Menschen mit einer Gehaltserhöhung rechnen – darunter zwei Millionen Vollzeitbeschäftigte.
Die Wirklichkeit sieht jedoch im Dumpingland Deutschland anders aus: Mehr als elf Millionen Menschen sind nach der Definition der Europäischen Union in Deutschland arm, Tendenz steigend. Zu den Armen zählen Familien mit mehreren Kindern, Kinder von allein Erziehenden und junge Erwachsene.
Arbeitslosigkeit, Ausweitung des Niedriglohnsektors; prekäre Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitern mit Zeitverträgen und einem Drittel weniger Lohn, begünstigen die wachsende Armut.
Um der wachsenden Armut in der Bundesrepublik entgegen zu wirken, habe ich als mittelstandspolitische Sprecherin das Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz erarbeitet und für die SPD in den Hessischen Landtag eingebracht. Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für mittelständisches Wirtschaften in Hessen und trägt den ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt Rechnung.
Mit dem Vergabegesetz wollen wir verhindern, dass bei dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge, Unternehmen mit Tarifverträgen durch Billiganbieter ohne Sozialstandards vom Markt gedrängt werden. Als Vergabekriterien gelten Tariftreue, die berufliche Erstausbildung, die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die ILO-Kernarbeitsnormen. Dumpinglöhne werden so verhindert.
Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen bieten dem Mittelstand mehr Kontrolle und Transparenz der Politik und der öffentlichen Hand. Ein Mittelstandsbeirat berät die Landesregierung in allen Belangen des Mittelstandes. Der mittelständischen Wirtschaft sowie den Kommunen stehen Mittelstandsbeirat und Beauftragter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir schlagen eine Mittelstandsklausel vor, die vor Erlass oder Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften deren Überprüfung vorsieht. Wir hoffen, damit die Bürokratie eindämmen zu können.
Zu prüfen sind die Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Beschäftigungsentwicklung.
Förderprogramme sind ab einem Finanzvolumen von mindestens einer Million Euro einmal in der Legislaturperiode auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Mit dem neuen Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz tragen wir als SPD den neuen veränderten europäischen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen Rechnung und schaffen die Grundlage für mehr Wachstum und Wohlstand in Hessen.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr.