Schwarz-gelbe Landesregierung schadet Mittelstand

In der zweiten Lesung zum Entwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz forderte die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Wiesbaden, Sabine Waschke, einen Mittelstandsbeirat, der die Landesregierung beraten soll. Mit dem Änderungsantrag will die SPD-Fraktion einen Mittelstandsbeauftragten in den Mittelstandsbeirat integrieren. Durch die Mittelstandsklausel soll in Zukunft die Auswirkung von Rechtsvorschriften und Verordnungen auf den Mittelstand untersucht und gegebenenfalls angepasst werden. Das funktioniere auf europäischer Ebene bereits sehr gut, meint Waschke, und könne deshalb auch in Hessen funktionieren.

Der Vergabeteil des SPD-Gesetzentwurfes fand im Vorfeld der Beratungen Anerkennung, insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa, die seit dem 1. Mai uneingeschränkt gilt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Bürgerinnen und Bürger aus den osteuropäischen EU-Ländern uneingeschränkt überall in der EU arbeiten. „Das ist per se nicht schlecht, aber es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um Dumpingkonkurrenz über die Löhne zu vermeiden“, erklärte Waschke und fügt hinzu: „Mit unserem Gesetzentwurf haben wir diese Rahmenbedingungen geschaffen, in dem wir bestimmte Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgeschrieben haben: Wir schlagen soziale und ökologische Kriterien wie die ILO-Kernarbeitsnormen vor und binden die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Tariftreue.“ Es handelt sich hier um sogenannte vergabefremde Kriterien, deren Berücksichtigung von der EU mit den entsprechenden Richtlinien 171 und 181 erwünscht werden und bereits in deutsches Recht überführt wurden.

Als weitere Kriterien nannte Waschke die Beteiligung an der Erstausbildung und die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Um den Anwendungsbereich des SPD-Gesetzes über die in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommenen Bereiche auszudehnen, schlägt die SPD-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag die Festschreibung eines gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.

Die Höhe des Mindestlohns ist jährlich zu überprüfen. Die Landesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung eine entsprechende Anpassung vorzunehmen, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Der Mindestlohn wurde bereits in anderen Bundesländergesetzen wie in Rheinland-Pfalz und Thüringen – hier von CDU und SPD verabschiedet.

„Unser Gesetzentwurf schützt kleine und mittlere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Konkurrenz einzig über die Löhne, denn bisher ist das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand der Preis“, betont Waschke. „Das wirtschaftlichste Angebot muss genommen werden,“ sagt Herr Mundschenk von der Handwerkskammer Wiesbaden in der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr..

Mit dem Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion den Kommunen die Möglichkeit geben, auch andere Kriterien zu berücksichtigen. Das macht für die SPD Sinn, denn es gehe hier um Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger.

Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Waschke, kritisierte den fehlenden Willen der hessischen Regierungsparteien, den SPD-Entwurf ernsthaft zu diskutieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die CDU und FDP noch keinen Entwurf vorgelegt haben. Kollegin Lahnnert aus der CDU hätte noch im letzten Jahr erklärt„ Wir brauchen ein Mittelstandsförderungsgesetz nicht“. Davon sei heute nicht mehr die Rede. Seit einem Jahr werde ein eigener Gesetzentwurf angekündigt, bisher ohne ein konkretes Ergebnis, kritisiert Waschke und sagte: „Der Kollege Lenders von der FDP sprach von viel zu viel Bürokratie, aber das hören wir bei vielen Gelegenheiten von der FDP – das scheint so eine Art Totschlagsargument zu sein.“

„Ich bedauere das Verhalten der hessischen Landesregierung (CDU/FDP) sehr, denn es schadet dem Mittelstand in Hessen“, erklärte Waschke abschließend.