„Kinderechte sind Menschenrechte“

Ich möchte Ihnen heute das Buch „kinderrechte sind Menschenrechte“ vorstellen. Ich tue das nicht nur in meiner Funktion als MdL, sondern auch 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes Fulda. Der Deutsche Kinderschutzbund begreift sich als Lobby für Kinder und setzt sich neben anderen seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und in die Länderverfassungen ein. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aber auch die Länderverfassungen sind übergeordnete Gesetze. Es sind nicht nur bloße Willensbekundungen, die auf dem Papier stehen.

Grundrechte garantieren einen unantastbaren Bereich, über den nicht frei verfügt werden kann z.B. durch Gesetzgebungsverfahren von Parlamenten. Das Bundesverfassungsgericht kann von jedem Bürger oder Bürgerin angerufen werden, um die Vereinbarkeit bestimmter Gesetze mit der Verfassung zu überprüfen und mehr als einmal mussten Gesetze aufgrund der Rechtsprechung verändert werden. Außerdem glaube ich, dass die Aufnahme der Kinderechte in die Verfassung zu einem Umdenken in den Köpfen führen würde – ähnlich wie die Aufnahme der Passage „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

Da gibt es noch viel zu tun, aber es hat sich viel entwickelt, wenn man bedenkt, dass noch Ende der 50er Jahre der Ehemann einen Arbeitsvertrag seiner Ehefrau sowie die Kündigung mitunterschrieben musste.

Für uns heute unvorstellbar!

So gesehen haben Verfassungen auch bewusstseinsweckende Aufgaben. Wir fordern die Aufnahme eines Artikels in das Grundgesetz, der das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung festschreibt. Ein solcher Artikel wäre einklagbar und würde zu unmittelbaren Leistungsansprüchen an den Staat führen – dessen muss man sich bewusst sein. Wir erfahren immer wieder von vernachlässigten Kinder oder erinnern wir uns an die unsägliche Diskussion über das Bildungspaket für Kinder, die in Hartz IV Familien leben müssen oder die Höhe der Regelsätze im ALG II.

Da ahnt man nur wie groß der Handlungsbedarf wirklich ist. Erhalten Kinder ein in der Verfassung verankertes Recht auf Förderung, würden ihre Chancen steigen, eine solche Förderung auch tatsächlich einzuklagen. Kinder bzw. ihre Eltern als gesetzliche Vertreter hätten weitaus bessere Möglichkeiten, auf Fördermängel in Kindergärten oder Schulen einzufordern notfalls auf dem Klageweg. Die UN-Vollversammlung hat die Kinderechtskonvention im Nov. 1989 verabschiedet. Bis heute haben 193 Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Nur Somalia und die USA haben das nicht getan.

Deutschland hat sie erst 1992 ratifiziert – und das mit Einschränkungen insbesondere was die Rechte der Flüchtlingskinder angeht. In der Vorbehaltserklärung legte die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl fest, dass die Konvention in Deutschland keine unmittelbare Anwendung findet und keine individuellen Rechtsansprüche begründet. Weitere Vorbehalte bezogen sich auf das Jugendstrafrecht, die gemeinsame elterliche Sorge sowie das bereits erwähnte Flüchtlingsrecht. Der Ausländervorbehalt erlaubte der Bundesregierung Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Kindern zu machen. Hier möchte ich an einem konkreten Beispiel die Auswirkungen auf die Kinder aufzeigen.

Unter einer Kultusministerin Karin Wolff wurden Schulleiter/innen per VO gezwungen sich bei der Aufnahme von Kindern die vollständigen Papiere vorlegen zu lassen. Tun sie das nicht so drohte ihnen ein Disziplinarverfahren. Das hatte katastrophale Auswirkungen für Kinder, die in der Illegalität leben mussten – sie wurden auch Angst nicht mehr in die Schule geschickt. Nach einer Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes waren das allein im Ballungsraum Frankfurt eine erheblich Zahl von Kindern, denen auf diese Art das Recht auf Bildung verwehrt wurde. Ich habe das damals mit einer Großen Anfrage zur Situation von Kindern in der Illegalität thematisiert, die auch öffentlich debattiert wurde.

Mittlerweile ist die VO wieder aufgehoben. Schulleiter müssen sich die Papiere nicht mehr zwingend vorlegen lassen und können so über manche Umstände stillschweigend hinweg sehen – so wie das vorher auch war. Flüchtlingskinder konnten in Abschiebehaft genommen werden und sie waren auch was die medizinische Versorgung betrifft schlechter gestellt. Erst 2010 nach 18 Jahren hat der Deutsche Bundestag die Vorbehaltserklärung aufgehoben! Autoren des Buches „Kinderrechte sind Menschenrechte“ fordern zu Recht neben der Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bzw. in die Länderverfassungen auch die Aufnahme eines Beschwerderechtes.

Bis heute ist die UN-Kinderechtskonvention der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der kein Beschwerdeverfahren beinhaltet. Das diskriminiert Kinder und erschwert eine wirksame Umsetzung der Konvention. Es braucht ein unabhängiges Gremium, an das sich Kinder wenden können z.B. die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Und Kinder können das! Das Petitionsrecht ermöglicht es Bürgerinnen und Bürger sich mit Beschwerden an ihre Parlamente zu wenden. Vor einigen Jahren durfte ich eine Petition bearbeiten, mit der sich Kinder an den Bundestag gewandt hatten. Diese Petition wurde auch an alle 16 Länderparlamente überwiesen. Mit ihrer Petition forderten die Kinder eine Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten auf Bundes- wie auf Länderebene und damit forderten sie ihre Beteiligung! Aber es braucht nicht nur ein Individualbeschwerdeverfahren sondern auch eine Kollektivbeschwerde – ein Verbandsklagerecht.

So müssten minderjährige Opfer nicht in das Verfahren einbezogen werden. Verbände wie der Kinderschutzbund, die Kindernothilfe oder auch UNICEF können dann als Kläger auftreten. Die Hürden für eine Verfassungsänderung sind hoch. Es bedarf eine 2/3 Mehrheit im Deutschen Bundestag. In Hessen waren wir vor einigen Jahren kurz davor, die Kinderrechte in unsere Verfassung aufzunehmen. Es wurde eine Enquetekommission zur Änderung der Hessischen Verfassung eingerichtet. Die SPD hat die Aufnahme der Kinderrechte betrieben – CDU, FDP und Grüne haben es unterstützt. Es macht Sinn, eine Landesverfassung einvernehmlich zu ändern, aber das ist uns leider nicht gelungen. Aus anderen Gründen ist die einvernehmliche Verfassungsänderung gescheitert und die Enquetekommission hat ihre Arbeit eingestellt. Die Aufnahme und Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte wie es von konserative Seite gefordert wird – das reicht mir nicht, denn Kinder müssen eigene, spezifische Rechte haben, die berücksichtigt werden müssen. Kinder müssen besonders geschützt, gefördert und beteiligt werden. Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen, sie haben besondere Bedürfnisse.