
Als eine fatale Fehleinschätzung bezeichneten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Waschke (Fulda) und Heinz Lotz (Main-Kinzig-Kreis) die Reaktionen von CDU und FDP auf die Sorgen der ÜWAG. Es kann doch nicht sein, das Dr. Arnold und Herr Lenders die Expertenmeinung der ÜWAG so darstellen, als handele es sich um Amateure. Wenn ein erfahrenes Unternehmen wie die ÜWAG erhebliche Bedenken bei einem Vorhaben von CDU und FDP zur Energiewende anmeldet, dann kann doch nicht Herr Lenders herum posaunen, der Chef eines großen Unternehmens wie der ÜWAG habe sich nicht ordentlich informiert, kritisierte Heinz Lotz am Rande einer Plenarsitzung in Wiesbaden.
Neben der ÜWAG haben nun auch die Stadtwerke Union Nordhessen, ein Zusammenschluss von sechs Stadtwerken, ihre Zweifel an der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich geäußert. Ebenfalls fand vor einer Woche eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags statt. Sämtliche anwesende Fachleute haben davon abgeraten, den Gesetzentwurf so zu beschließen. Wollen CDU und FDP demnächst alle Experten Hessens vorwerfen, sie müssten sich ordentlicher informieren? Fakt ist, dass die geplanten Änderungen in der Gemeindeordnung ein Wettbewerbshindernis für die kommunalen Energieversorger sind, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke.
In der Regel würden bei dem Ausbau Erneuerbarer Energien Gesellschaften gegründet. Meist seien daran Stadtwerke, Landwirte oder Bürgergenossenschaften beteiligt. Die Mehrheiten müssten in der Praxis die Stadtwerke stemmen, da die anderen meist nicht in der Lage seien, das finanzielle Risiko zu tragen. Das wird nach der neuen HGO nicht mehr möglich sein, da die kommunalen Unternehmen künftig nur noch 50 Prozent der Projektanteile tragen dürfen. Die Alternative wäre, die vier großen Energiekonzerne mit einzubeziehen und die Stadtwerke damit heraus zu drängen. Ich empfehle lieber den positiven Schwung kommunaler Energieversorger nutzen und auf deren Expertenrat vertrauen, anstatt wie CDU und FDP bei Kritik mit unangebrachten Beißreflexen zu reagieren, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz.
In dem Entwurf zur HGO haben CDU und FDP nun auch noch eine sogenannte Drittschutzwirkung eingebracht. Mit diesem Klagerecht werden den Kommunen obendrauf noch mehr Steine in den Weg geräumt. Private Dritte wie EON können dann problemlos kommunale Energieprojekte auf dem Gerichtsweg verhindern. Es muss langsam bezweifelt werden, ob es CDU und FDP mit der Energiewende überhaupt noch ernst meinen, so die beiden SPD-Abgeordneten Sabine Waschke und Heinz Lotz abschließend.