
Nachrichten von der Plenarwoche vom 27. – 29. März 2012. Hier erfahren Sie mehr über die Themen und Positionen der SPD-Landtagsfraktion.
Mit großem Nachdruck setzt sich die SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag für den Erhalt des Volkswagengesetzes in seiner geltenden Fassung ein. Mit dem Werk Kassel in Baunatal und seinen ca. 15.000 Beschäftigten ist VW für uns ein wichtiger Industrie und Beschäftigungsstandort. Mehr als 60.000 Menschen hängen wirtschaftlich von diesem Unternehmen ab, und daher kommt VW mit seinen Arbeitsplätzen und seiner Wertschöpfung eine überragende Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität Nordhessens zu.
Das VW-Gesetz hat aufgrund seiner erweiterten Mitbestimmungsregelungen und dem öffentlichen Anteil Niedersachsens eine außerordentliche Bedeutung für die Sicherung der Standorte. Das angedrohte Klageverfahren der EU-Kommission gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachsen gefährdet den Autokonzern. Aus unserer Sicht erhält das Land Niedersachsen mit 20,01 Prozent keine „ungerechtfertigte Sonderstellung“, wie es die EU-Kommission behauptet.
Private Investoren werden so weder behindert noch abgeschreckt. Aber sie werden kontrolliert und müssen ihre Entscheidungen mit der Landesregierung abstimmen. Diese kann so die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbringen und auch schädliche Entwicklungen verhindern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich das VW-Gesetz in der jetzigen Fassung bewährt hat und sich nicht gegen den freien Wettbewerb richtet.
Daher ist für uns das von der EU-Kommission nun erneut gegen die Bundesrepublik angestrengte Klageverfahren nicht hinnehmbar. Wir fordern, dass sich die Landesregierung in einem Schulterschluss mit Bundesregierung, Konzernleitung und VW-Betriebsrat gegenüber der EU-Kommission für den Erhalt des aktuellen VW-Gesetzes und für eine Rücknahme des Klageverfahrens einsetzt.
VW ist der wirtschaftliche Motor Nordhessens!
Die nordhessischen Abgeordneten aus der Region Kassel hatten sich bereits Ende des vergangenen Jahres, ebenso wie der Betriebsrat des Werkes Kassel, in einem persönlichen Schreiben an Ministerpräsident Bouffier gewandt und diesen gebeten, mit aller Deutlichkeit gegen das Vorgehen der EU-Kommission zu intervenieren. Mit einer parlamentarischen Initiative fordern wir jetzt ein klares Bekenntnis des Hessischen Landtages zum VW-Gesetz. Die Hessische Landesregierung muss sich hier aktiv einschalten und darf keine abwartende Haltung mehr einnehmen.
Der Antrag der SPD-Fraktion liegt seit Wochen auf dem Tisch und wir hatten gehofft, eine überparteiliche Initiative starten zu können. Nachdem sich die Regierungsfraktionen nicht bewegt haben, wurde der SPD-Antrag jetzt eingebracht. Nun schieben CDU und FDP einen fast gleichlautenden Antrag nach: Eher peinlich – aber wenn‘s hilft!? Wie so häufig muss die Landesregierung von der Opposition „zum Jagen getragen“ werden!
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits im Herbst 2011 eine Gesetzesinitiative für mehr Gerechtigkeit und Entlastung für den einzelnen Bürger bei der Erhebung von Straßenbeiträgen gefordert.
In Hessen gibt es aufgrund der Regelungen des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) lediglich die Möglichkeit, die Grundstückseigentümer in einer Gemeinde oder einer Stadt bei der Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen über eine einmalige Beitragserhebung zu beteiligen. Auf dieser Grundlage haben die meisten Kommunen in Hessen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen.
Dies führt dazu, dass sich für betroffene Grundstückseigentümer, die aufgrund einer Straßenerneuerungsmaßnahme zur Beitragszahlung herangezogen werden, oftmals eine erhebliche – fünfstellige – Zahlungsverpflichtung ergibt, die den Einzelnen finanziell schwer belastet.
Unsere Initiative – die bisher von CDU und FDP abgelehnt, aber von vielen Kommunen gefordert wurde – sieht die Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbaubeiträge vor, so dass die Belastung für die einzelnen Grundstückseigentümer erheblich geringer ausfällt.
Die Vorteile einer solchen Öffnung der Beitragserhebung haben bereits die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen erkannt. In diesen Ländern hat sich die in unserem Gesetz vorgesehene alternative Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender Straßenausbeiträge in der kommunalen Praxis bewährt.
Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat bereits deutlich gemacht, dass die hessischen Städte und Gemeinden endlich eine Möglichkeit erhalten müssen, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben zu können. Diesem zunehmenden Druck der Kommunen scheinen jetzt CDU und FDP zum Teil nachgeben zu wollen. Nun befindet sich neben unserem Gesetzentwurf ein weiterer der Regierungsfraktionen in der parlamentarischen Beratung. Unser Ziel ist es, dass die Kommunen durch Satzung bestimmen können, ob sie einmalige Beiträge von betroffenen Anliegern oder wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erheben wollen. Eine Entscheidung wird zum Sommer erwartet.