Rede im Kreistag zur „Leiharbeit “ bei Rhön Tourismus und Service GmbH

Anrede,

Wir haben bereits im September einen Berichtsantrag zur RTS gestellt und wir gehen davon aus, dass der Antrag der Linken auf dieser Initiative fußt.

 Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einige Bemerkungen zur RTS zu machen.

Die RTS gliedert sich lt. Antwort des Kreisausschusses in zwei Teile:

1.  Tourismus – hier arbeiten 9 MA

2.  Service – hier arbeiten derzeit 43 MA; Tendenz ist steigend

Ich möchte mich auf den Service-Bereich konzentrieren.

Die Mitarbeiter werden nicht nach einem geltenden Tarifvertrag entlohnt. Es gibt lediglich eine eigenständige Rahmenrichtlinie.

In den vergangenen drei Jahren wurde lediglich eine Lohnerhöhung gewährt.

Die MA erhalten kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld und keine Zusatzversorgung zur Rente wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die beim Landkreis beschäftigt sind.

Es gibt keinen Betriebsrat bei der RTS.

Leiharbeit per se nicht schlecht – Auftragsspitzen, Wartungen

Leiharbeit darf Stammbelegschaft nicht verdrängen

Passiert offensichtlich im LK Bereiche Berichtsantrag

In allen Bereichen auch MA mit Normalarbeitsverhältnissen möglich

Damit werden reguläre Beschäftigungsverhältnisse ersetzt und zurück gedrängt.

Unsere Auffassung nicht akzeptabel, weil

Steuergelder – Vorbildfunktion des LK

Aus der Beantwortung unseres Berichtsantrages im September ergeben sich für uns noch einige Fragen.

Wir haben ihnen diese Fragen vor einigen Tagen zukommen lassen und wir sind sehr auf die Antworten gespannt.

Wir wollen vor allem wissen, ob die RTS eine Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern nach §1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat.

Und uns interessiert auch wie viele Mitarbeiter die RTS derzeit an den Landkreis verleiht.

Und wir möchten auch wissen, ob es eine Mitarbeiterführungsstruktur bei der RTS gibt.

Und wir stellen diese Fragen nicht ohne Grund, denn würde die RTS AN verleihen ohne dafür eine gültige Genehmigung zu haben, dann würde sie damit eine erhebliche Ordnungswidrigkeit begehen, die nach dem Gesetz mit einer Strafe in beträchtlicher Höhe belegt wäre.

Alle diese Fakten, die ich aufgezählt habe, belegen klar, dass der Weg, die RTS aufzulösen, der richtige ist.

Auch wenn unsere weitergehenden Fragen noch nicht beantwortet sind, werden wir den Antrag der Linken unterstützen.