Aktionsprogramm Steuerehrlichkeit
Steuerhinterziehung ist für die SPD kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und ein Akt fehlender Solidarität! Aus diesem Grund haben wir in dieser Plenarwoche mehr Fahndungsdruck auf Steuerhinterzieher gefordert. Im Rahmen eines Aktionsprogramms Steuerehrlichkeit fordern wir die Erhöhung der Ausbildungszahlen und den Einsatz von jährlich 100 zusätzlichen Steuerfahndern und Betriebsprüfern bei der hessischen Finanzverwaltung. Auch für eine zeitgerechte Einleitung von Steuerstrafverfahren bedarf es einer besseren personellen und sächlichen Ausstattung bei den Staatsanwaltschaften.
Gegen CDU/FDP fordern wir, dass ein Ankauf sogenannter Steuer-CDs möglich sein muss und dafür notwendige Mittel gerechtfertigt sind. Wir verurteilen die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehern und fordern die Landesregierung auf, im Bund darauf hinzuwirken, dass eine Verschärfung der Verjährungsfristen vorgenommen wird. Das von der Bundesregierung vorgesehene Steuerabkommen mit der Schweiz ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel und muss weiterhin verhindert werden. Es würde Steuerhinterzieher bei Erhalt ihrer Anonymität und viel zu niedrigen Steuersätzen am Ende immer noch günstiger gestellt, als die steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Auch die gewerbsmäßige Beteiligung von Banken an Steuerstraftaten muss stärker bekämpft werden. Wir fordern CDU und FDP auf, unserem Aktionsprogramm Steuerehrlichkeit zuzustimmen und sind gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Täuschte Finanzminister Schäfer?
Als bewusste Täuschung wertet die SPD die jüngste Mitteilung des Finanzministers, dass aus angekündigten 200 Mio. Steuermehreinnahmen jetzt minus 230 Mio. wurden und damit 430 Mio. weniger in die Staatskasse flossen. Bei der 3. Lesung des Landeshaushalts im Dezember hatte Finanzminister Schäfer zu diesen sich abzeichnenden Mindereinnahmen kein Wort gesagt. Die nun entstandenen Auswirkungen auf einzelne Haushaltsansätze, den kommunalen Finanzausgleich sowie die Steuereinnahmen auf kommunaler Seite sind dramatisch. Die Nettoneuverschuldung in 2012 ist damit wiederum höher als in 2011, und die von der Landesregierung hoch gepriesenen Ziele zur Erreichung der Schuldenbremse Makulatur. Der verabschiedete Doppelhaushalt ist bereits jetzt das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Zumal auch die zu erwartenden Mehrausgaben aus der Tarifrunde 2013 bewusst ignoriert wurden, um das Haushaltsloch nicht noch größer aussehen zu lassen.
Wahlkampfgetöse beim Länderfinanzausgleich
Wer zahlt schon gern freiwillig? Natürlich ist es richtig, Zahlungen in den Länderfinanzausgleich (LFA) zu hinterfragen und zu prüfen. Doppelzüngig ist aber, dass man selbst etwas verhandelt hat, die Ergebnisse über den grünen Klee lobte, dann Jahre später vor einer Wahl alles in Frage stellt und populistisch mehrfach Verfassungsklagen androht! Ein solches Vorgehen praktiziert derzeit die Hessische Landesregierung, die 2001 unter Ministerpräsident Roland Koch den derzeit gültigen Länderfinanzausgleich maßgeblich mit verhandelt hat. Das Verhandlungsergebnis wurde vom damaligen Finanzminister Weimar als extrem erfolgreich bezeichnet! Davon wollen CDU und FDP nichts mehr wissen und versuchen seit Jahren, ihre defizitären Landeshaushalte mit Zahlungen in den Länderfinanzausgleich zu begründen. Ein Thema, das aus Gründen der Wahlkamptaktik immer wieder aufgerufen wird und populistisch dargestellt, bei den Bürgerinnen und Bürgern Gehör findet.
Über 10 Anträge und zahlreiche Aktuelle Stunden im Hessischen Landtag wurden zu diesem Thema von CDU und FDP allein in dieser Legislaturperiode aufgerufen ohne aber substanzielle Vorschläge zu machen, wie der LFA neu gestaltet werden kann. Allein Drohungen und Ankündigungen führen nicht zum Erfolg. Zum zigsten Mal wurde von CDU und FDP Klage angekündigt, aber nichts geschah, weil auch die Landesregierung weiß, dass der LFA von ihr selbst bis zum Jahr 2019 ausgehandelt wurde! Mit dem ständigen populistischen der LFA muss weg-Getöse werden Stammtischparolen bedient, aber kein Ergebnis erzielt. Die Landesregierung bleibt bis heute konkrete Vorschläge schuldig, die eine ausgewogen Finanzierung zwischen den Ländern ermöglichen.
Online-Petition erreicht über 22.000 Unterschriften
Einen unglaublichen Erfolg erzielte die Elterninitiative G9-Wahl: In nur 6 Wochen sammelte sie 22.457 Unterstützer-Unterschriften für G 9 und damit für die Abkehr vom Turboabitur. Diese Initiative belegt eindrucksvoll, wie unzufrieden Eltern mit dem G8-Murks von CDU und FDP sind. Ganz aktuell geht es darum, auch Kindern im fünften und sechsten Jahrgang die Rückkehr zur sechsjährigen Mittelstufe (G9) zu ermöglichen. Die SPD hatte bereits bei der Beratung des Schulgesetzes beantragt, eine Rückkehroption einzuräumen. Doch auch dies haben die Koalitionsparteien abgelehnt und so ein weiteres Mal Wünsche der Eltern ignoriert. Die Petition wurde in dieser Woche dem Hessischen Landtag übergeben wir werden sie positiv begleiten, fürchten allerdings, dass diese Landesregierung kein Entgegenkommen zeigen wird.
Unabhängig davon bleibt die SPD bei ihrem generellen Ziel, G8 abzuschaffen und zur 6-jähri¬gen Mittelstufe zurück zu kehren. Wir nehmen die jahrelang geäußerte Kritik von Eltern, Kin¬dern, Pädagogen sowie Kinderpsychologen und Kinderärzten ernst! Das Turboabitur hat nur dazu geführt, die Nachhilfestunden auf Rekordhöhe zu bringen, Kindern Freizeit und Vereinen den Nachwuchs zu stehlen. Die ständigen Nachbesserungen an G8 durch das Kultusministe¬rium haben nur zu mehr Chaos an den Schulen geführt.
Bouffiers Polizeichefaffäre
Drei Jahre lang untersuchte der Untersuchungsausschuss Polizeichefaffäre die Vorgänge rund um die Besetzung des Bereitschaftspolizeipräsidenten Langecker. Die Einschätzung, dass die Besetzung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidenten rechtswidrig war, wurde am Schluss vom unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Pechstein bestätigt: Die Auswahlentscheidung ist auch aus diesem Grunde materiell rechtswidrig.
Bereits 2007 hat der heutige Ministerpräsident versucht, seinen Parteikollegen Langecker in das Amt des Bereitschaftspolizeipräsidenten zu hieven. Aufgrund eines Mitbewerbers musste Bouffier die Stelle ausschreiben. Das erste Besetzungsverfahren endete jedoch im August 2008 vor dem VGH in Kassel. Dieses Verfahren war laut VGH rechtswidrig, weil fehlende Beurteilungslücken nicht geschlossen wurden und der damals schon unterlegene Bewerber Ritter bessere Beurteilungen hatte. Danach empfahl die Fachabteilung im Innenministerium, erneut die Stelle auszuschreiben. Dies hat der heutige Ministerpräsident ignoriert und heimlich Herrn Langecker Mitte Juli 2009 zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt. Dabei hat er die verfassungsrechtlich garantierten Rechte des unterlegenen Bewerbers Ritter bewusst verletzt.
Dazu der Gutachter: Mit der Ernennung Langeckers am Tag nach der Kabinettsentscheidung wurde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wartefrist nach der Auswahlentscheidung nicht eingehalten und damit der Rechtsanspruch des Bewerbers Ritter verletzt. CDU/FDP bestreiten dies trotz des Gutachtens nach wie vor. Der heutige Ministerpräsident trägt die Verantwortung dafür, denn er hat im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er das Verfahren geleitet hat. Er hat sich sehenden Auges über geltendes Recht hinweg gesetzt. Ein Rechtsbruch durch einen Minister ist keine Lappalie, sondern Unrecht. In jedem anderen Bundesland würde man dafür die Verantwortung übernehmen. Dazu fehlen dem Ministerpräsidenten jedoch leider die Kraft und das Amtsverständnis.