
Ausbildungsgarantie für jeden Jugendlichen
Rund 200.000 unter 35 Jahre alte Menschen in Hessen verfügen über keinen Berufsqualifizierenden Abschluss. Um diese Gruppe wollen wir uns in den kommenden zehn Jahren mit einer Qualifizierungsoffensive ganz besonders kümmern und jedem jungen Menschen unter 35 eine berufliche Qualifikation ermöglichen. Denn eine Berufsausbildung verringert das Risiko von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung. In unserem Regierungsprogramm sichern wir eine Ausbildungsgarantie zu, d.h., jede/r soll ein Recht auf berufliche Qualifizierung bekommen.
Die SPD greift damit einen Vorschlag des DGB Hessen-Thüringen auf. Gemeinsam wollen wir jungen Menschen die Chance für einen beruflichen Abschluss geben. Mit einer Vielzahl von verzahnten und abgestimmten Maßnahmen (auch mit der Bundesebene) werden wir den Betroffenen passgenaue Angebote unterbreiten, um sie entsprechend zu qualifizieren.
Derzeit arbeiten in Hessen fast 400.000 Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung. Hier liegt ein riesiges Potential für bessere Qualifizierung.
Auch ausbildende Betriebe sollen dabei unterstützt werden, Ausbildungsplätze für die genannte Zielgruppe anzubieten. Denn leider bilden nur noch rund ein Fünftel der Betriebe in Hessen aus, und mit 5,2 % liegt der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 6 %. Das Erfolgsmodell duale Ausbildung wollen wir weiter fördern und unterstützen.
Mit dem Anspruch, jeder/m Jugendlichen eine Ausbildungsgarantie zu geben, signalisieren wir den jungen Menschen, dass sie gebraucht werden. Sie erhalten eine Perspektive und Anerkennung. Darüber hinaus treten wir mit der Ausbildungsplatzgarantie dem drohenden Fachkräftemangel entschieden entgegen.
Inklusion stärken
Die UN-Behindertenrechtskonvention macht Neuregelungen zur schulischen Inklusion dringend notwendig. Die Versäumnisse der Hessischen Landesregierung haben uns veranlasst, einen eigenen Gesetzentwurf über die Neuordnung der schulischen Inklusion in Hessen einzubringen. Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs sind die Schaffung eines echten Elternwahlrechts zwischen dem Besuch einer Regelschule oder der Förderschule sowie der Wegfall des so genannten Ressourcenvorbehalts für die sonderpädagogische Förderung. Der in Hessen geltende Ressourcenvorbehalt führt dazu, dass viele Anträge auf Besuch einer Regelschule abgelehnt werden bzw. viele Eltern auf inklusive Beschulung verzichten, da die Förderung in Regelschulen nicht ausreichend ist. Zur Unterstützung eines inklusiven Schulsystems sind zusätzliche Stellen mit sonderpädagogischen Kompetenzen an Allgemeinbildenden Schulen zwingend erforderlich.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir darüber hinaus erreichen, dass sich künftig Schul und Jugendhilfe sowie das Land in einer Kooperationsvereinbarung darüber verständigen, wie die UN-Konvention in der jeweiligen Region umgesetzt werden kann. Bestandteil dieser Vereinbarung muss die Bildung von regionalen Förderbudgets sein, aus denen die unterschiedlichen Leistungen beglichen werden. In dieser gemeinsamen Verantwortung können die finanziellen und personellen Ressourcen gebündelt und die vorhandenen Kompetenzen zum Wohle des Kindes eingesetzt werden. Die SPD unterstützt ausdrücklich Förderschulen, die sich in ein inklusives System umwandeln und alle Kinder aufnehmen wollen.
Ob Förderschüler/innen eine reguläre Schule besuchen können, ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Mit einer Quote von 17 % liegt Hessen immer noch weit unter dem Bundesdurchschnitt von 25 %. Aus diesem Grund fordert die SPD den in Hessen bestehenden Ressourcenvorbehalt aufzuheben, damit das Elternwahlrecht umgesetzt werden kann.
Unabhängige/r Landespolizeibeauftragte/r
Die hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten üben ihren Dienst gewissenhaft und in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz aus. Es darf nicht sein, dass das Fehlverhalten einiger ganz weniger sich auf das Ansehen aller Polizeibeamten auswirkt. Deshalb wollen SPD und Grüne eine/n Polizeibeauftragte/n in Hessen schaffen. Denn bisher existieren in Hessen über die Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde und den klassischen Rechtsweg hinaus keine Möglichkeiten, sich über polizeiliches Fehlverhalten zu beschweren. Das soll der Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Unser vorgelegtes Modell einer unabhängigen Beschwerdestelle, eines Ombudsmanns, wäre in Deutschland einmalig. Dieser Landespolizeibeauftragte soll aber auch für die Angelegenheiten innerhalb der Polizei zuständig sein. Nach wie vor gibt es Probleme mit der Führungskultur innerhalb der hessischen Polizei, deshalb wäre es gut, wenn sich die Beamten an einen unabhängigen Beauftragten wenden könnten.
FDP verweigert sich NPD-Verbot
Der Bundesrat hatte im Dezember 2012 mit großer Mehrheit ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beschlossen. Dieses Votum wurde von allen Bundesländern bis auf Hessen auf den Weg gebracht. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass der stv. Ministerpräsident und Justizminister, Jörg-Uwe Hahn (FDP), nun öffentlich dem Bundesrat in den Rücken fällt, in dem er den Beschluss zum NPD-Verbotsverfahren erneut in Frage stellt. Vielmehr bedarf es hier eines Schulterschlusses aller demokratischen Staatsorgane, denn die NPD vertritt verfassungsfeindliche, antidemokratische und rassistische Thesen, denen der demokratische Rechtsstaat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegen treten muss. Wir fordern die Hess. Landesregierung auf, alle rechtlich zulässigen Mittel gegen den Rechtsradikalismus zu nutzen ein Verbotsverfahren gehört für uns zwingend dazu!
CDU und FDP stehen auf der Energiebremse
Dass CDU und FDP nach wie vor Getriebene bei der Energiewende sind, wird in diesen Tagen mehr als deutlich: Auf Bundesebene werden von CDU-Umweltminister und FDP-Wirtschaftsminister erneut Kürzungen bei der Gewinnung regenerativer Energien vorgenommen, die insbesondere die kleinen und dezentralen Anlagen betreffen. Damit gerät die Energiewende vor Ort, von der Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen profitieren sollen, in große Gefahr. Es zeichnen sich unverantwortliche Kürzungen für die Windkraft im Binnenland (Osloer) ab, die das AUS für die dezentrale Energiewende bedeuten und wieder nur Großkonzerne sowie Offshore-Anlagen bevorzugen. So haben beispielsweise Hessen-Energie und die Stadtwerke-Union-Nordhessen (SUN) deutlich gemacht, dass zahlreiche bereits geplante Windkraftprojekte aufgegeben werden müssten, würden die Berliner Pläne Realität. Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, die Angriffe des Bundes auf die Windkraft im Binnenland entschieden entgegen zu treten.
Völlig gescheitert ist die Landesregierung mit ihrer Akzeptanzstrategie für Windkraft. Die starren Vorgaben führen zu einer unnötigen Ballung von Windkraftanlagen. Die Weigerung, Bürger/Innen und Kommunen an Windkraft im Staatsforst zu beteiligen und regionale Projekte zu bevorzugen, macht es schwer, Akzeptanz für Windkraftstandorte zu erhalten.
Mit dem nun in Hessen vorgelegten Landes-Entwicklungsplan (LEP) zur Windkraft entfernt sich die schwarz-gelbe Landesregierung einmal mehr von den Konsensbeschlüssen des Hessischen Energiegipfels. Im vorgelegten LEP wird die Vereinbarung, zwei Prozent des Landes als Windvorrangfläche auszuweisen, nicht als verbindliches Ziel festgeschrieben, sondern als Grundsatz von dem abgewichen werden kann. Die strikte Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit von 5,75 m/s (Meter pro Sekunde) führt zu einer starken Konzentration von Windkraft in bestimmten Regionen (wie z.B. im Reinhardswald). Andere Regionen haben durch diese Festlegung keine Möglichkeit, von der Windkraft zu profitierten.
Wir halten eine solche Vorgabe für überflüssig, da die Anlagenbetreiber selbst entscheiden können, ab welcher Windgeschwindigkeit ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.