
Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung bestätigt |
Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ist verfassungswidrig, das hat der Staatsgerichtshof entschieden und damit die langjährige Kritik der SPD bestätigt. Die Änderungen am Finanzausgleich hatten CDU und FDP 2011 durchgesetzt und damit den Kommunen jährlich Millionen Euro entzogen. Für uns ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Hessen eine „gute Nachricht für die hessischen Kommunen“. Dieses Urteil bedeutet eine weitere juristische Schlappe für die Landesregierung und einen Sieg für die kommunale Selbstverwaltung. Die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass eine Politik nach Gutsherrenart in der Zukunft nicht mehr möglich ist. Wer den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt, der muss ihnen auch ausreichende finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stellen. Damit wurde unsere Forderung nach besserer Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise bestätigt. In diesem Zusammenhang muss auch die stetige Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips durch die Landesregierung beurteilt werden. In der Vergangenheit wurden immer wieder Aufgaben und Forderungen auf die kommunale Ebene verlagert OHNE die entsprechenden Finanzmittel hierfür vom Land mitzuliefern. Beispielhaft seien die Themen Sozialarbeit in den Schulen und Mindestverordnung in den Kitas genannt. Diese kommunalfeindliche Finanzpolitik hat seit Jahren die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltung untergraben. Darüber hinaus führte die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen zu Einschränkungen in der Infrastruktur und zu drastischen Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist für uns nicht akzeptabel und daher fordern wir eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen. |
G 9: Elternwille wird ignoriert |
Eine unglaubliche Arroganz legen CDU und FDP an den Tag, wenn es um die Forderungen Tausender Eltern geht, für ihre Kinder die 6-jährige Mittelstufe, d.h. G 9, wählen zu dürfen. Die angebliche Wahlfreiheit, die der Ministerpräsident ausgerufen hatte, steht lediglich auf dem Papier, ist aber in der Praxis nicht gewährleistet. Es gibt in Hessen zum einen kein flächendeckendes G 9-Angebot und zum anderen verweigert die Landesregierung den heutigen 5. und 6. Klassen die nachträgliche Rückkehrmöglichkeit zu G 9. Das ist der letzte Beweis dafür, dass die Wahlfreiheit nie wirklich gewollt war. Mit seinem Vorstoß wollte Bouffier lediglich G 8 retten und die Kritiker ruhig stellen. Mit der Ablehnung einer Petition, die diese Rückkehrmöglichkeit forderte und von mehr als 30.000 Eltern unterzeichnet wurde, haben sich CDU und FDP zum wiederholten Mal den Forderungen tausender Eltern verweigert. Diese Ablehnung mit gesetzlichen Hürden zu begründen, ist aus unserer Sicht geradezu abenteuerlich, da erst CDU und FDP mit ihrer Mehrheit im Dezember 2012 die entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen haben. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass CDU-Abgeordnete in ihren Wahlkreisen für die Rückkehrmöglichkeiten gestimmt haben und im Landtag für die Ablehnung den Arm Heben. Aus Sicht der SPD gibt es keine rechtlichen und schulorganisatorischen Gründe, die gegen die Petition und gegen die Rückkehr bestehender 5. und 6. Klassen zur sechsjährigen Mittelstufe (G 9) sprechen. Die schwarz-gelbe Landesregierung verwehrt mit Ihrer Betonpolitik den Kindern ausreichend Zeit für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und die Chance auf eine wirklich nachhaltige Bildung! |
Übertragung von Tarifergebnissen / Abkehr von 42 Stundenwoche |
Die vollständige Besoldungsanpassung wurde in Hessen wieder einmal missachtet: CDU/FDP wollen das für Angestellte ausgehandelte Tarifergebnis nicht auf die hessischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Sie verwehren den Beamten die im Tarifbereich verhandelten Einmalzahlungen. Wir fordern, die Übertragung der Einkommensverbesserung aus dem Tarifbereich (2,8 Prozent zum 1. Juli 2013 und weitere 2,8 Prozent zum 1. April 2014) ebenso wie die beschlossene Einmalzahlung auf die Beamten zu übertragen. Doch CDU und FDP verweigern diese Einmalzahlungen und kürzen damit die Einkommensverbesserung in 2013 auf 2,6 %. Damit bricht die Landesregierung einmal mehr das Versprechen, dass das Beamtenrecht dem Tarifrecht folgt. Hessen ist das einzige Bundesland, das der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht mehr angehört. Die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft haben wir wiederholt beantragt und werden wir nach Regierungsübernahme umsetzen. Darüber hinaus haben CDU und FDP bei der Dienstrechtsmodernisierungsreform verpasst, die Wochenarbeitszeit für Beamte in Hessen – mit 42 Stunden derzeit die höchste in ganz Deutschland – zu reduzieren. Die SPD hat in einem Änderungsantrag die Abschaffung der 42 Stundenwoche, beginnend mit den besonders belasteten Bediensteten im Wechsel- und Schichtdienst, auf 40 Stunden gefordert. Diese Ungleichbehandlung ist seit Jahren von uns parlamentarisch aufgegriffen worden und Bestandteil in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl. Erfolgreich war unser Antrag, die Dienstbefreiung für Tarifbeschäftigte bei ehrenamtlichen Tätigkeiten beizubehalten. CDU und FDP wollten diese wichtige Freiststellung für das Ehrenamt abschaffen. Zum Glück konnten wir das verhindern! |
Kifög trotz massiver Kritik durchgepeitscht |
Die SPD Fraktion hatte beantragt, die Beratung und Beschlussfassung über das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von der Tagesordnung der Plenarwoche abzusetzen, da sich mittlerweile in einer Petition 140.000 hessische Bürgerinnen und Bürger dagegen ausgesprochen haben. Für uns ist es eine Frage des Respekts und der Einhaltung demokratischer Rechte, erst im zuständigen Ausschuss über die Petition zu beraten und dann abschließend die Gesetzesänderungen zu behandeln. CDU und FDP haben dies abgelehnt und das höchst umstrittene KiföG in 3. Lesung beschlossen. Die neuen gesetzlichen Regelungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für die Kitas, und es steigt der Druck, die Gruppen größer zu machen und die Öffnungszeiten einzuschränken. Die Inklusion von Kindern mit Behinderung wird erschwert. Das Gesetz ist ein Rückschritt für die frühkindliche Bildungen. Darüber hinaus haben die Träger keine Planungssicherheit, da die Finanzierung sich nach der Anzahl der Kinder zu einem bestimmten Stichtag richtet. Damit wurde die bisher verlässliche Gruppenfinanzierung abgelöst. Das wiederum wird die Flexibilität von An- und Abmeldungen erschweren und zu mehr Teilzeitverträgen im Personalbereich führen. Die SPD wird nach gewonnener Landtagswahl das Gesetz zurückziehen und mit allen Beteiligten neue Regelungen verabreden. |
Verfassungsschutz transparent gestalten |
Die Bürgerinnen und Bürger haben angesichts der Vorfälle rund um die Aufklärung der NSU-Morde das Vertrauen in den Verfassungsschutz verloren. Deshalb besteht dringend Reformbedarf. Die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Verfassungsschutz in Hessen demokratischer, transparent und modern ausgestaltet. Erstmals soll es damit umfangreiche Informationspflichten und Regelungen über den Einsatz von V-Leuten geben. Der Gesetzentwurf wurde von uns in dieser Woche eingebracht und geht jetzt in die weitere parlamentarische Beratung. |
Bouffier nun doch für Fracking |
Zunächst dachten wir, es handele sich um einen Pfingstmontag-Witz, doch dann lief es über alle Medien: Ministerpräsident Bouffier stellt die Ablehnung von Fracking erneut in Frage und will weitere Prüfungen für diese risikoreiche Gasförderung. Diese Meldung zeigt uns deutlich, dass die durch SPD, Grüne und viele Kommunen „erzwungene“ Ablehnung von Fracking durch die Hessische Landesregierung nicht ernst gemeint war. CDU und FDP halten sich alle Türen auf, Fracking nach der Wahl doch noch zu genehmigen. Nicht mir uns !!! |