Mindestlohn ist gerecht, bringt die Wirtschaft und die Beschäftigten voran

Der Mindestlohn ist gut für die Wirtschaft und gut für die Arbeitnehmer. Darin sind sich die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel und die Landtagsabgeordnete Sabine Waschke (beide SPD) mit dem DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell nach einer Tagung zum Mindestlohn einig. Zum einen wird der Druck der Billiglohn-Konkurrenten von den sozial engagierten Arbeitgebern genommen und zum anderen steigt mit dem Mindestlohn die Kaufkraft der Arbeitnehmer.
Einige Beschäftigungen im Minijobbereich sind weggefallen. Dafür gibt es jetzt fast 600.000 mehr Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtigen Jobs als noch vor einem Jahr. Viele Minijobber sind in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen worden. „Das freut mich“, betont die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel, „denn das führt zu Mehreinnahmen im Sozialversicherungssystem von 600 – 900 Millionen Euro. Das ist auch gut so und politisch gewollt!“
„Durch den Mindestlohn sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitestgehend nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das hat auch vielen Menschen in Fulda wieder ihre Würde zurückgegeben – denn wer 40 Stunden arbeitet, soll auch davon leben können“, so das Fazit der Landtagsabgeordneten Sabine Waschke.
Die Dokumentationspflicht ist Kern des Mindestlohngesetzes, denn ohne Dokumentation ist eine Kontrolle nicht möglich, betonen die Politikerinnen. Zur Dokumentationspflicht erklärt die Abgeordnete Sabine Waschke: „Bei mancher Diskussion habe ich den Eindruck, dass von der Politik erwartet wird, Gesetzeslücken für bestimmte Wirtschaftszweige zu schaffen, damit sie den Mindestlohn umgehen können.“

Der bürokratische Aufwand für die Kontrolle des Mindestlohns ist nach Meinung der Abgeordneten gering: „Anfang und Ende der Arbeitszeit notieren, lochen, abhelfen. Wo ist das Problem?“ Weiter erklären sie: „Das Instrument um den Mindestlohn zu umgehen ist die Arbeitszeit. Wenn alles in diesen Branchen immer so glatt gelaufen wäre – dann hätten wir diese Regelung jetzt nicht!“,
Durch die Haftung der Auftraggeber für ihren Subunternehmer ist Lohndumping gesunken. Unternehmen müssen genau prüfen, wem sie einen Auftrag als Subunternehmer erteilen. Wer schwarze Schafe beschäftigt, bekommen zunehmend Probleme.
Das Sündenregister der Umgehungsfälle im Mindestlohnsektor ist nach Kenntnis von Kömpel und Waschke lang: Beispielsweise wurde unter anderem das Trinkgeld als Lohnleistung angerechnet. Dienstkleidung und Zuschläge wurden auf den Mindestlohn angerechnet oder Verträge mit verkürzter Arbeitszeit vorgelegt – obwohl sich die Arbeitszeit nicht geändert hat. Andere Unternehmen haben versucht ihre Mitarbeiter in Naturalien zu bezahlen, um den Mindestlohn zu umgehen.
Harsche Kritik übt DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell an der punktuellen Flexibilisierung der ursprünglichen Verordnung der Mindestlohn-dokumentationspflichten-verordnung (MiLoDokV).

Die bisherige Ausnahmeregelung der MiLoDokV, die den Schwellenwert von 2.958 Euro brutto vorsieht, nun noch zu vereinfachen und zum anderen um eine zusätzliche Alternative mit einem Schwellenwert von 2.000 Euro brutto zu ergänzen, hält Körzell für einen groben Fehler. Dass gilt auch für die Herausnahme enger Familienangehörige des Arbeitgebers von der Melde- und Aufzeichnungspflicht.

Nach Meinung von Körzell schwächt die veränderte Verordnung die Mechanismen der wirksamen Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes und damit auch dessen flächendeckende Umsetzung. Für ihn werden „Beschäftigungsverhältnisse von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern durch sachlich nicht gerechtfertigte Festlegung von Einkommensgrenzen und rechtlich problematischen Regeln zur Ermittlung des Einkommens den Kontrollen entzogen.“

„Beschäftigte“, so Stefan Körzell, „die monatlich 2.958 Euro brutto und erst recht solche, die lediglich 2.000 Euro brutto als Verdienst erhalten, sind besonders schutzwürdig, da gesetzeswidrige Bezahlung direkt auf ihren Lebensunterhalt ‚durchschlägt‘, weil sie auf jeden Euro angewiesen sind. Deshalb ist eine effektive staatliche Kontrolle mit ihrer Präventionswirkung unabdingbar“.