
Gebührenfreie Kitaplätze werden durch die Schuldenbremse in der Landesverfassung kurz- und mittelfristig nicht tangiert. Damit das auch zukünftig so bleibt, kämpfe ich für ein Gesetz, das gebührenfreie Kitas in Hessen festschreibt. Von größter Bedeutung ist dabei, dass die Abschaffung der Kitabeiträge mit der Verpflichtung des Landes einhergeht, den Kommunen den Einnahmeausfall aus den frei werdenden Mittel des Länderfinanzausgleichs (LFA) auch tatsächlich zu ersetzen.
Im Fahrplan für das Ziel gehen wir als Sozialdemokraten in der Berechnung der Kosten für beitragsfreie Kindertagesstätten von einer zusätzlichen Belastung von ca. 350 Millionen Euro aus.
Wir wollen frei werdenden Mittel durch den neuen Länderfinanzausgleich nutzen, beitragsfreie Kindertagesstätten zu finanzieren. Bis 2020 wird in einem Stufenmodell die finanzielle Belastung von Eltern schrittweise zurückgeschraubt: Zunächst könnte das zweite Kindergartenjahr zur Hälfte freigestellt werden, wie es jetzt bereits beim dritten Jahr der Fall ist, danach das erste. So profitieren von Beginn an alle Eltern mit Kindern bis fünf Jahren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für den ersten Schritt hat die SPD jetzt in den Hessischen Landtag eingebracht. Ab 2020 würden dann alle Elternbeiträge entfallen.
Die ersten, sofort umsetzbaren Schritte des SPD-Plans zur Gebührenfreiheit sind ohne weiteres aus dem laufenden Landeshaushalt zu finanzieren. Die vollständige Abschaffung der Gebühren in der letzten Stufe ist an die tatsächliche Entlastung Hessens durch den Länderfinanzausgleich gekoppelt. Im Unterschied zu anderen Parteien und Gruppierungen haben wir als SPD einen finanzierten Umsetzungsvorschlag unterbreitet. Schließlich ist die SPD in den meisten hessischen Kommunen in politischer Verantwortung.
Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 entlastet Hessen nach derzeitigem Verhandlungsstand um mehrere hundert Millionen Euro im Jahr. Viele Städte und Gemeinden würden Kitagebühren sofort abschaffen, wenn sie über den LFA die finanzielle Möglichkeit dazu bekämen.
Was dann möglich ist, zeigen die Städte Hanau, Baunatal und Rodgau, die mit gutem Beispiel vorangehen. Für die Stadt Hanau dürfen Kita-Gebühren keine Bildungsbarrieren sein. Deshalb wurde in Hanau ab 2007 die Gebührenbefreiung für die letzten drei Jahre vor Schuleintritt für den gesetzlichen, halbtägigen Kita-Regelanspruch eingeführt. Damit wird allen Kindern die Möglichkeit eröffnet, frühe Bildungschancen zu nutzen. Für den Altersbereich 3-6 Jahre hat sich die Betreuungsquote von 87,6 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund wurde festgestellt, dass die Eltern durch die Ersparnis der Halbtags-Gebühren ihren Kindern nun den Ganztagsbesuch ermöglichen.
Die Abschaffung von Gebühren ist für die Stadt Baunatal ein Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. In den Grundschulen wurde eine Verbesserung auf dem Fundament frühkindlicher Bildung spürbar. Die Gebührenbefreiung sorgt auch für eine Gleichstellung mit anderen Bildungsphasen und damit für eine Anerkennung der Arbeit im Kindergarten als echte frühkindliche Bildung.
Die Entscheidung, die Kindergartenplätze in Rodgau beitragsfrei zu stellen, hat die Stadt attraktiver für potentielle Neubürgerinnen und Neubürger gemacht und damit ein Instrument geschaffen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Mit der Gebührenabschaffung folgen wir der Empfehlung von Arbeitsmarktexperten, die Hürden für den schnellen beruflichen Wiedereinstieg so niedrig wie möglich zu gestalten und tragen so zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt bei. Hohe Kitagebühren hindern nach meiner Kenntnis junge Eltern häufig an einem schnellen beruflichen Wiedereinstieg. Das betrifft zumeist Frauen.
Die geplante Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die dadurch absehbare deutliche Entlastung Hessens ermöglichen es, diese Zukunftsinvestition jetzt – spätestens aber mit Wirksamwerden der Entlastungen im Länderfinanzausgleich ab dem Jahr 2020 – anzugehen.