Kolumne in der Fuldaerzeitung
Deutschland hat auf Wunsch der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) das „Gute-Kita-Gesetz“ bekommen. Mehr ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen soll es geben, bessere Betreuungsschlüssel und finanzielle Entlastung der Eltern. 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung.
Das Gesetz begrüße ich, werden doch erstmals die Qualität in der Kita und der Kindertagespflege, die Bildungschancen für alle Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen wahrgenommen. Gut ist es auch, dass zukünftig den Familien, die Sozialleistungen beziehen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, eine beitragsfreie Kinderbetreuung gewährt wird.
Über die Frage, ob die zusätzlichen Finanzmittel des Bundes für mehr qualifizierte Erzieher oder zur Gebührenbefreiung der Kitas verwendet werden soll, wurde heftig gestritten. Der Union wäre es am liebsten gewesen, die Gebührenbefreiung wäre ganz aus dem Katalog der zu fördernden Maßnahmen rausgeflogen. Bundesministerin Giffey beharrte aber auf diese Maßnahme. Für sie gibt es immer noch zu hohe Gebühren, die Familien mit kleinem Einkommen davon abhalten, ihre Kinder in eine Kita zu schicken. Gestritten wurde auch über die Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern, die Giffey den Ländern vorschreiben wollte. Das wurde im Bundesrat abgelehnt, weil es „unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen“ eingreife.
Nach meiner Überzeugung kann niemand, der Kita im Verbund mit Schule und Universität als Bildungseinrichtung versteht, Kitagebühren verlangen. Das Ziel muss es doch sein, Kita, Schule und Universität in Ausstattung und Personal gleich zu stellen. Erst wenn Bund, Ländern und Kommunen Kita, Schule und Universität als Bildungseinheit begreifen, ist die fortlaufende Bildung der Kinder vom 3. Lebensjahr an gewährleistet. Die Kinder benötigen sie dringend für die weitere Qualifizierung im beruflichen Werdegang.
Der ausgehandelte Kompromiss überlässt es weitgehend den Ländern, wie sie das Geld nutzen. Die Bildungslandschaft der Republik sieht entsprechend aus: Baden-Württemberg und Brandenburg verwendet das Bundesgeld beinahe ausschließlich für mehr Qualität. Das Saarland steckt das Geld zu 70 Prozent in niedrigere Beiträge, während Mecklenburg-Vorpommern das Gute-Kita-Paket komplett in die geplante Gebührenbefreiung investieren will. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Kitagebühren, hier soll die Qualität der Kita profitieren.
Und in Hessen? Die von der Landesregierung propagierte Abschaffung der Kita-Gebühren hat nicht stattgefunden. Tatsächlich zahlen alle Eltern, die ihre Kinder mehr als sechs Stunden am Tag betreuen lassen, weiterhin Gebühren – häufig mehr als zuvor. Die Einnahmeausfälle sind bei den Kommunen deutlich höher als die vorgesehene Erstattung durch das Land. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Haushalte durch kräftige Zuschläge bei der Kinderbetreuung über sechs Stunden oder durch eine Anhebung der Gebühren in den Krippen für die unter Dreijährigen ausgleichen.
Werden die Bundesmittel in Hessen für mehr qualifizierte Erzieher oder für die Gebührenbefreiung verwendet? Ich bin gespannt, was von dem Gute-Kita-Paket bei den Trägern und den Familien ankommt.